1.      Die nach Fristablauf eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt.

2.      In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung – beschränkt ‑ (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB) aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

3.      Der Bebauungsplan S‑110‑10 „Gewerbepark West“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt vom 01.12.2014 (Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen vom 01.12.2014 (Anlage 4) wird unter Beifügen der Begründung mit Umweltbericht vom 01.12.2014 (Anlage 5) gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.