Sitzung: 19.12.2014 StR/009/2014
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 38
Vorlage: A.41/042/2014
1. Die Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Gewerbebrache Niehoff“ (Sanierungsgebiet vom 03.08.2009, Stadtratsbeschluss) wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beschlossen.
Die Satzung besteht aus der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (Anlage 1.1) im Maßstab 1/1000 und dem Textteil (Anlage 1.2). Eine Begründung (Anlage 1.3) wird der Satzung beigefügt.
Die Aufhebungssatzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
3. Auf Grundlage der dargestellten Planungsziele soll ein Entwicklungskonzept unter Berücksichtigung des gesamten Firmengeländes für eine spätere Gesamtänderung des Bebauungsplans erstellt werden.