1.      Die Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Gewerbebrache Niehoff“ (Sanierungsgebiet vom 03.08.2009, Stadtratsbeschluss) wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beschlossen.

Die Satzung besteht aus der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs (Anlage 1.1) im Maßstab 1/1000 und dem Textteil (Anlage 1.2). Eine Begründung (Anlage 1.3) wird der Satzung beigefügt.

Die Aufhebungssatzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Für den in Anlage 2.1 gekennzeichneten Geltungsbereich wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes S‑25‑67 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) eingeleitet.

       Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

3.    Auf Grundlage der dargestellten Planungsziele soll ein Entwicklungskonzept unter Berücksichtigung des gesamten Firmengeländes für eine spätere Gesamtänderung des Bebauungsplans erstellt werden.