Sitzung: 26.02.2016 StR/017/2016
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 40
Vorlage: A.41/105/2016
Gegen den
Standort zur Errichtung eines Möbel- und Einrichtungshauses bestehen vom
Grundsatz her keine Bedenken, wenn die zentrenrelevanten Sortimente sehr stark
reduziert und auf ein Minimum beschränkt werden. Kaufkraftabflüsse aus der
Stadt Schwabach dürfen bestehende und künftige Versorgungsstrukturen im
Stadtgebiet nicht einschränken bzw. gefährden.