1.    Den redaktionellen Änderungen, die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergaben wird zugestimmt.

 

2.    Die Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden als Abwägung i.S. §1 Absatz 7 BauGB beschlossen.

 

3.    Der Anregung in der Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Abwägung i.S. §1 Absatz 7 BauGB nicht entsprochen.

 

4.    Der Bebauungsplan W-4-57 (89) „Gebiet am Finkenschlag“, 1. Änderung und Erweiterung mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt, der Satzung unter Hinweis auf die Begründung wird in der dieser Vorlage beigefügten Fassung gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.