Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 36

1.    Der Abfallbericht 2016 sowie der Ausblick auf anstehende Änderungen / Aufgaben in der kommunalen Abfallwirtschaft dienen zur Kenntnis.

2.    Die Neukalkulation der Abfallgebühren zum 01.01.2018 soll in der Form erfolgen, dass

-     weiterhin die Erhebung in Form einer Grund- und Leistungsgebühr erfolgt,

-     ein vierjähriger Kalkulationszeitrum (2018 - 2021) gewählt wird sowie

-     laufende Nachsorgekosten der Deponie sowie ggfs. nicht durch die Deponierücklage gedeckte Kosten der Endoberflächenabdichtung und Rekultivierung der Deponie in die Kalkulation eingestellt werden.