Sitzung: 28.07.2017 StR/035/2017
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.26/052/2017
1.
Der
Abfallbericht 2016 sowie der Ausblick auf anstehende Änderungen / Aufgaben in
der kommunalen Abfallwirtschaft dienen zur Kenntnis.
2.
Die
Neukalkulation der Abfallgebühren zum 01.01.2018 soll in der Form erfolgen,
dass
- weiterhin die Erhebung in Form einer Grund-
und Leistungsgebühr erfolgt,
- ein vierjähriger Kalkulationszeitrum (2018 -
2021) gewählt wird sowie
- laufende Nachsorgekosten der Deponie sowie
ggfs. nicht durch die Deponierücklage gedeckte Kosten der Endoberflächenabdichtung
und Rekultivierung der Deponie in die Kalkulation eingestellt werden.