Sitzung: 24.11.2017 StR/038/2017
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 37
Vorlage: A.44/059/2017
Es soll eine Zisternenregelung ab dem 01.01.2018 unter folgenden Kriterien eingeführt werden:
· Wortlaut gemäß Mustersatzung mit einem Nachlass pro m³ Speichervolumen von 20 m².
· Zusätzlicher Nachlass von 10 m² pro m³ Speichervolumen, wenn der Betreiber eine Brauchwasseranlage unterhält.
· Mindestzisternengröße 3,0 m³.
Die Verwaltung wird beauftragt die Satzungsänderung für die Dezembersitzung vorzubereiten.