Es soll eine Zisternenregelung ab dem 01.01.2018 unter folgenden Kriterien eingeführt werden:

·         Wortlaut gemäß Mustersatzung mit einem Nachlass pro m³ Speichervolumen von 20 m².

·         Zusätzlicher Nachlass von 10 m² pro m³ Speichervolumen, wenn der Betreiber eine Brauchwasseranlage unterhält.

·         Mindestzisternengröße 3,0 m³.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Satzungsänderung für die Dezembersitzung vorzubereiten.