1. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans L-2-61 „Waldsiedlung II“, wird für den Geltungsbereich (Anlage 1) gem. § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet und soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a durchgeführt werden.

 

2.    Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sind in der Abwägungstabelle aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

3.    Den redaktionellen Änderungen, die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergaben wird zugestimmt.

 

4.    Der Bebauungsplan L-2-61 „Waldsiedlung II“, 1. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt und Satzungstext wird gem. § 10 BauGB Abs. 1 als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beigefügt.