1.     Abwägungsempfehlungen (Anlage 7) zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

2.    Der Geltungsbereich des E-3-17 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

3.    Der als Anlagen 2, 3 und 4 beigefügte Bebauungsplanentwurf und die als Anlagen 5 und 6 beigefügte Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt.

 

4.    Der Bebauungsplanentwurf E-3-17 Schwabach-Eichwasen ist gemäß §3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §4 BauGB unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.