Sitzung: 28.09.2018 StR/049/2018
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.41/268/2018
- Einstimmig -
1.) Geschosswohnungsbau und sozialer Wohnungsbau erhalten weiterhin eine hohe Priorität in der Stadtplanung. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Prioritätenliste im Bereich Stadtplanung in einer der nächsten Sitzungen des Planungs- und Bauausschusses vorzustellen.
Ja 12 Nein 22
2.) Städtische Liegenschaften sind nur noch dann für Wohnungsbauvorhaben zu veräußern, wenn sich der Erwerber verpflichtet, in Abstimmung mit der Stadt eine dem jeweiligen Vorhaben angemessene Quote von (je nach Eigenart des Vorhabens) mindestens 20-30% der Geschossfläche einkommensorientiert geförderte Mietwohnungen vorzusehen.
Im Rahmen neuer Bebauungspläne mit bzw. für Wohnungsbauvorhaben, für die ein Durchführungsvertrag (o.Ä.) mit dem Investor geschlossen wird, hat die Stadt Schwabach für den Investor stets eine dem jeweiligen Vorhaben angemessene Quote von mindestens 20-30% (je nach Eigenart des Vorhabens) gefördertem Mietwohnungsbau, gerechnet auf die Geschossfläche des Gesamtvorhabens, vorzugeben. Dies gilt nicht für Vorhaben, bei denen weniger als 1.000 m² Geschossfläche entwickelt werden.
Eine Reduzierung obenstehender Quoten kann erfolgen, soweit dies aus städtebaulichen oder denkmalpflegerischen Gründen zwingend erforderlich ist.
- Einstimmig -
3.) Bei der Veräußerung von städtischen Liegenschaften und bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen zu Wohnbauvorhaben von Investoren sowie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Eignung für den sozialen Wohnungsbau zu prüfen. In geeigneten Fällen sollte wie bisher möglichst der Anteil bei ca. 20-30 % der Wohnfläche liegen.
- Einstimmig -
4.) Die Stadt Schwabach wendet sich in der Thematik der Widereinführung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsbaugenossenschaften an den Bayerischen Städtetag und befürwortet die rechtlichen Möglichkeiten hierfür zu schaffen.