1.      Für den Bereich des ehem. Fabrikgeländes Niehoff (Umgriff Anlage 3) ist unter Einhaltung der gesamtstädtischen Ziele u.a. des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) ein städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Das Gesamtkonzept ist dem Gremium vorzustellen.

 

2.      Auf der Grundlage der Ergebnisse des städtebaulichen Gesamtkonzepts wird für den in Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VEP S-X-18 "Schwabacon - ehem. Fabrikgelände Niehoff Fürther Straße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) eingeleitet. Das Verfahren soll gem. §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

 

3.      Der Flächennutzungsplan soll entsprechend dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung berichtigt werden.