Sitzung: 25.10.2019 StR/062/2019
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 37
Vorlage: A.41/320/2019
Ja 12 Nein 25
-abgelehnt-
Antrag der
Stadtratsfraktion B.90/Die Grünen:
Im Konzept
„Prell-Areal“ sind mindestens sechs sozial geförderte Wohnungen vorzusehen.
Gleichzeitig wird die Einbeziehung der GEWOBAU als Käufer oder Verwalter dieser
Wohnungen angeboten.
- einstimmig –
1. Dem
Antrag vom 09.08.2019 der Firma TBB Ten Brinke-Projektentwicklungs-GmbH auf
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
zugestimmt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
VEP S-XI-19 „Wohn- und Geschäftsbebauung Zöllnertor“ ist im beschleunigten
Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist für den vorgenannten
Bereich im Wege der Berichtigung anzupassen.
3. Der Bebauungsplan S-30-68 für das Gebiet zwischen der
Reichswaisenhausstraße, der Petzoldstraße, der südl. Mauerstraße und der
Zöllnertorstraße (mit Stand der 1. Änderung, rechtskräftig seit 18.09.1973
einschließlich aller weiterer eigeleiteter Änderungsverfahren) ist aus den im
Sachvortrag genannten Gründen aufzuheben. Das Aufhebungsverfahren ist zusammen
mit dem Bebauungsplanverfahren VEP S-XI-19 durchzuführen.
- Ja 20 Nein 17 –
Im weiteren Verfahren sind die verkehrliche Erschließung im Zusammenhang
mit dem zu erstellenden stadtweiten Mobilitätskonzept sowie die soziale
Durchmischung des Wohnquartieres zu prüfen. Es wird angestrebt, das
Mobilitätskonzept im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplanvorhaben zu
erarbeiten. Eine Bürgerinformation ist zeitnah vorzusehen.