Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -

Abstimmung: Anwesend: 34

1.)   Das Einzelhandels-, Zentren- und Tourismuskonzept der Stadt Schwabach vom Oktober 2019 (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB mit der Prämisse der Stärkung und Entwicklung der Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich beschlossen.

 

2.)   Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Anlage 2) sollen, soweit bereits möglich, umgesetzt und bei komplexen Themen im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts aufgegriffen werden.