Sitzung: 25.10.2019 StR/062/2019
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.41/332/2019
1.) Das Einzelhandels-, Zentren- und
Tourismuskonzept der Stadt Schwabach vom Oktober 2019 (Anlage 1) wird als
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
mit der Prämisse der Stärkung und Entwicklung der Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich
beschlossen.
2.) Die vorgeschlagenen Maßnahmen (Anlage 2)
sollen, soweit bereits möglich, umgesetzt und bei komplexen Themen im Rahmen
der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts aufgegriffen
werden.