1. Der Bericht über den Jahresabschluss 2018 und die laufende Geschäftsentwicklung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresüberschuss i.H.v. 1.147,08 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
  3. In die Kapitalrücklage werden 165.000,00 € eingezahlt.
  4. Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen in der Gesellschafterversammlung der SCHWUNG GmbH abzugeben:
    1. Der Jahresabschluss 2018 wird festgestellt und genehmigt.
    2. Der Jahresüberschuss i.H.v. 1.147,08 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
    3. Die Gesellschafterin zahlt 165.000,00 € in die Kapitalrücklage der SCHWUNG GmbH ein.
    4. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
    5. Die Wirtschaftspläne 2019/2020 sowie die Finanzplanung 2020-2024 werden insbesondere auch hinsichtlich der geplanten Investitionen zur Planung/Erneuerung der internen Netzinfrastruktur (Glasfaser) genehmigt.
    6. Die Amtsperiode des zuletzt benannten Beirats der SCHWUNG GmbH wird bis zum 30.04.2020 verlängert.
    7. Der Beauftragung der Kanzlei Endres/Wiedemann aus Schwabach mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zugestimmt.