1. Die Abwägungsempfehlungen (Anlage 4) zu den Anregungen und Bedenken aus der erneuten, beschränkten und verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten, beschränkten und verkürzten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan L-6-62, 2. Änderung und Erweiterung „Kappelberg Mitte“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt vom 28.11.2019 und den darauf enthaltenen textlichen Festsetzungen, wird unter dem Hinweis auf die Begründung gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.