1.         Der wirksame Flächennutzungsplan ist entsprechend der Zielsetzung der geplanten Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Nördlinger Straße 44 im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1134/1, Gemarkung Schwabach östlich des Uigenauer Weges von der Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt „(LM), im Regelverfahren zu ändern.

2.         Dem vorliegenden Vorentwurf zur 4. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungs-
planes
östlich des Uigenauer Weges wird unter Hinweis auf den Vorentwurf der Begründung zugestimmt (s. Anlagen 2 und 3).

3.         Auf Grundlage der Planung soll eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behörden-
beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Die Stadtratsmitglieder Herr Gerd Distler und Herr Roland Krawczyk haben sich an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).