1.         Das Bebauungsplanverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans S-95-00 „Einzelhandel mit Kernsortiment Lebensmittel an der Nördlinger Straße“ wird für den in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich eingeleitet.

2.         Dem vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf wird unter Hinweis auf den Vorentwurf der Begründung zugestimmt (s. Anlage 4 und 5).

3.         Auf Grundlage der Planung soll eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Die Stadtratsmitglieder Herr Gerd Distler und Herr Roland Krawczyk haben sich an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).