1.              Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden entsprechend der Vorschläge der Verwaltung als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

2.              Der Bebauungsplan S-83-93, 2. Änderung „östlich derWalpersdorfer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung (siehe Anlage 2) gebilligt.

3.              Auf Grundlage der gebilligten Planung soll die Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.