1.         Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden entsprechend der Vorschläge der Verwaltung als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

2.         Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Planblatt, wird unter Hinweis auf die Begründung (siehe Anlage 3) inklusive Umweltbericht (Anlage 4) und der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage 5) gebilligt.

3.         Auf Grundlage der gebilligten Planung soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Herr Stadtrat Krawczyk war an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt
(Art. 49 GO).