Sitzung: 26.03.2021 StR/013/2021
Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Anwesend: 31
Vorlage: A.41/042/2020
1.
Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden entsprechend der Vorschläge der Verwaltung als Abwägungsergebnis beschlossen.
2.
Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem Planblatt,
wird unter Hinweis auf die Begründung (siehe Anlage 3) inklusive Umweltbericht
(Anlage 4) und der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage 5) gebilligt.
3.
Auf Grundlage der gebilligten Planung soll die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Herr Stadtrat Krawczyk war an der Beratung und
Abstimmung nicht beteiligt
(Art. 49 GO).