1.              Der in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

2.              Dem vorliegenden Entwurf zur 4. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes östlich des Uigenauer Weges wird zugestimmt (s. Anlage 2, 3, 4 und 5).

 

3.              Es wird beschlossen die 4. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes östlich des Uigenauer Weges abschließend festzustellen.