Sitzung: 25.06.2021 StR/016/2021
Beschluss: Ohne Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 1, Anwesend: 37
Vorlage: A.41/075/2021
1.
Der in der
Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägungsergebnis
beschlossen.
2. Dem vorliegenden Entwurf zur 4. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes östlich des Uigenauer Weges wird zugestimmt (s. Anlage 2, 3, 4 und 5).
3. Es wird beschlossen die 4. Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes östlich des Uigenauer Weges abschließend festzustellen.