1.    Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2022 mit Finanzplanung bis 2025 wird unter Berücksichtigung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen zugestimmt.

2.    Das mittelfristige Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

3.    Der Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.

4.    Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie vorgelegt beschlossen.