1.         Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

2.         Der Bebauungsplan W-29-12 „südlicher Pfaffensteig“ mit integrierten Grünordnungsplan, bestehend aus dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung inklusive Umweltbericht gebilligt.

 

3.       Der Bebauungsplanentwurf W-29-12 „südlicher Pfaffensteig“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB unter Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf die Dauer von zwei Wochen erneut beschränkt und verkürzt öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden.

 

 

 

Herr Stadtrat Oliver Memmler hat an Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen