1.    In der Anlage sind die Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung (22.11. – 23.12.2021) (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

2.    Der Entwurf zur 4. Änderung des überarbeiteten Bebauungsplanes S-23-65 „Westlich der Albrecht-Dürer-Straße“, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Verweis auf die Begründung, gebilligt.             Auf dieser Grundlage soll eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung durchgeführt werden.