1.       Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 wird zur Kenntnis genommen und dem Hauptausschuss zur Vorberatung zugewiesen.

 

2.       Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, aus den Haushaltsanmeldungen für den Ergebnishaushalt sowie den Finanzhaushalt einen Beratungsvorschlag zu erarbeiten.