Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

  


Das gemeindliche Einvernehmen i.S. des § 36 BauGB wird unter der Maßgabe, dass die von der Unteren Naturschutzbehörde festgesetzten adäquaten Ersatzpflanzungen zur Auflage gemacht werden erteilt.