Zur Einführung des neuen VAG-Leihradsystems wird die Verwaltung beauftragt, die im Anhang angefügte Zweckvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb des VAG-Leihradsystems in der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach mit den beteiligten Städten gemeinsam abzuschließen.