1.    Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens wird zur Kenntnis genommen.

2.    Bei der Weiterentwicklung der Planung sind die Empfehlungen des Preisgerichts zu berücksichtigen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Vorgehen mit den Stadtwerken und der SGS Stadtstrukturgesellschaft mbH (SGS) abzustimmen und Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.