1.       Das Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP S-XI-24 „Goldschlägerhof - Zöllnertorstraße“ wird gem. §2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) für den in Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des §13a BauGB im beschleunigten Verfahren eingeleitet.

 

2.       Der in den Anlagen 3 – 10 enthaltene Städtebauliche Entwurf wird gebilligt und bildet die Grundlage für die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 

 

3.       Der Flächennutzungsplan soll entsprechend dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung berichtigt werden.