1.    Es besteht Einverständnis, für die Dreifachturnhalle und die Freisportanlagen den Antrag auf förderrechtliche und schulaufsichtliche Genehmigung einzureichen.

 

2.    Den in der Kostenberechnung ausgewiesenen Gesamtkosten wird nicht zugestimmt. Durch Überprüfung der Ansätze und kostenreduzierende Umplanungen ist eine Begrenzung der Kosten auf etwa die Größenordnung des bisherigen Kostenrahmens sicherzustellen. Die Grundzüge des schulischen Raumprogramms sind dabei zu beachten.

 

3.    Die Umplanungsvorschläge sind mit der Runde der Fraktionsvorsitzenden und Haushaltssprecher und dem Sportpfleger abzustimmen.

 

4.    Das Ergebnis ist im Dezember 2010 dem Stadtrat vorzustellen, so dass die geänderte Planung ggf. noch in das Förderverfahren eingebracht werden bzw. über das Gesamtprojekt abschließend entschieden werden kann.