1.         Den Abwägungsempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 4) wird zugestimmt.

2.         Der Stadtrat nimmt zustimmend von den dargestellten Planänderungen im Planblatt, in einigen Teilen der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung Kenntnis. Durch diese sind Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nicht betroffen bzw. sie beruhen auf deren Anregungen. Daher kann auf die  Einholung der Stellungnahmen zu den geänderten Planteilen verzichtet werden.

3.         Die 1. Änderung des Bebauungsplans W-23-85- „Bereich Dorfplatz“, bestehend aus dem Planblatt und den textlichen Festsetzungen und die Begründung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.