1.   Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung wird der Bebauungsplan
L-6-62, 2.Änderung  „Kappelberg-Mitte“  für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich eingeleitet.

2.   Dem dargestellten weiteren Vorgehen wird zugestimmt.