I. Zusammenfassung

 

Für die Bebauungspläne S-20-67 und S-75-89 wurde ein Änderungsverfahren durchgeführt um sie an die Straßenplanung anzupassen.

 

 

II. Sachverhalt

Die Theodor-Heuss-Straße soll in zwei Stufen ausgebaut werden. 2013 soll im nördlichen Bereich der Theodor-Heuss-Straße mit Ziegelstraße und Dianastraße begonnen werden. 2014 soll der Ausbau des südlichen Teilstücks erfolgen.

 

Im Bereich der Theodor-Heuss-Straße und der Ziegelstraße bestehen drei rechtskräftige Bebauungspläne (S-7-63, S-20-67 und S-75-89). Die Bebauungspläne sind aus den Jahren 1964, 1968 und 1990. Aufgrund geänderter Bedürfnisse haben sich die Straßenbreiten und der Stellplatzbedarf geändert, weshalb die Festsetzungen für die Straße nicht der Ausbauplanung entsprechen.

 

Um alle Kosten im Rahmen der Erschließungsbeitragsberechnung abrechnen zu können wurde beschlossen, die Bebauungspläne an die Ausbauplanung anzupassen. Die Änderungen wurden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Entgegen des Beschlusses aus dem Jahr 2010, die Bebauungspläne zu ändern, wurde das Verfahren für den S-7-63 nicht fortgeführt, da hier die Abweichungen vom Bebauungsplan nicht so gravierend waren. Da die Straßenplanung hinter den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zurückbleibt, sind auch keine Ausfälle bei der Abrechnung zu erwarten. Der Beschluss zu Änderung soll darum aufgehoben werden.

 

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind den Anlagen 4 und 8 zu entnehmen. Hier sind jedoch keine Einwände eingegangen die Auswirkungen auf die Planungen haben.

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung den Satzungsbeschluss für beide Bebauungsplanänderungen zu fassen.

 

 


1. Dem in Anlage 4 und 8 dargestellten Abwägungsempfehlungen wird zugestimmt.

 

2. Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans S-20-67 für das Gebiet „zwischen der Theodor-Heuss-Straße und Lindenstraße“ und zur 1. Änderung des S-75-89 für das Gebiet „südlich der Kernstraße“ wird entsprechend den Darstellungen der Anlagen 1, 2, 5 und 6 gefasst.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans S-7-63 „zwischen Ziegelstraße, Friedrich-Linkh-Straße und Friedrich-Ebert-Straße wird aufgehoben.