1.            Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Drei-S-Werk Gmbh & Co. KG vom 16.05.2013 und der Konzeptplanung vom 28.03.2013 grundsätzlich zu und beschließt:

a)     Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan S-105-07 „Gebiet zwischen Galgengartenstraße, Nadlerstraße, Staedtlerstraße und Nördliche Ringstraße“ vom 26.10.2007.

b)     Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplans S‑VII‑09 „Nördliche Ringstraße, ehemalige Drei-S-Werke“.

c)     Die Aufstellung des Bebauungsplanes S-114-13 „ehemaliges Drei‑S‑Werk“ für den in Anlage 2 gekennzeichneten Bereich. zur Umsetzung des Bebauungskonzeptes der Högner Gesamtplanung GmbH vom 28.03.2013. Das Verfahren ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB durchzuführen.

2.            Die Planungsleistungen für die Bauleitplanung werden an die Högner Beraten-Planen Gesamtplanung GmbH vergeben (alle Leistungsphasen nach HOAI inkl. Grünordnungsplan und zuzüglich der Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen als Sonderleistung).

3.            Die Planungskosten sind vom Antragsteller, der Drei-S-Werk GmbH & Co. KG zu tragen.

4.            Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden außerplanmäßig bewilligt. Die Deckung erfolgt wie dargestellt über eine Kostenerstattung des Antragstellers.