1.    Die nach Fristablauf eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt.

2.    In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

3.    Der Bebauungsplan S‑110‑10 mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung, gebilligt.

4.    Auf Grundlage des Abwägungsergebnisses wird der Planentwurf inkl. der textlichen Festsetzungen und Begründung geringfügig geändert und für die geänderten Teile eine eingeschränkte öffentliche Auslegung durchgeführt.