Sitzung: 28.03.2014 StR/066/2014
Beschluss: Mit Debatte - mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 2, Anwesend: 36
Vorlage: A.41/356/2014
2.
In
der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
(Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB) aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB
abgewogen.
3.
Der
Bebauungsplan S‑110‑10 mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend
aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter
Hinweis auf die Begründung, gebilligt.
4.
Auf
Grundlage des Abwägungsergebnisses wird der Planentwurf inkl. der textlichen
Festsetzungen und Begründung geringfügig geändert und für die geänderten Teile
eine eingeschränkte öffentliche Auslegung durchgeführt.