Sitzung: 22.05.2015 StR/005/2015
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.41/050/2015
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2012
beschlossen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes
westlich der Brandenburger Straße im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB
zusammen mit dem eingeleiteten
Bebauungsplan S-111-12 durchzuführen.
Einen erneuten Beschluss fasste der Stadtrat in
seiner Sitzung am 27.09.2013, nachdem der Geltungsbereich nach Süden erweitert
wurde. Die Zielsetzung der Planung blieb unverändert.
Die Flächennutzungsplanteiländerung wurde zusammen mit dem Bebauungsplan im
sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die 2.Teiländerung des Flächennutzungsplanes steht vor dem Verfahrensabschluss (s. nachstehender Punkt -Verfahrensablauf).
In der heutigen Sitzung wird dem Stadtrat der Entwurf zur 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes westlich der Brandenburger Straße mit der Abwägungsempfehlung zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Entscheidung vorgelegt.
Nach der Zustimmung des Stadtrates zur o.g. Teiländerung des FNP werden die Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt.
Vorbehaltlich dieser Genehmigung wird die 2. Teiländerung
des FNP am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schwabach wirksam/
bzw. rechtsverbindlich.
II. Sachverhalt
1.
Verfahrensablauf
27.09.2013 |
Beschluss zur 2. Teiländerung des FNP westlich der Brandenburger
Straße im Stadtrat |
22.04 bis 16.05.2014 |
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan S-111-12 „ Am Dillinghof“
gem. § 3 Abs. 1 i.V.m § 4 BauGB |
07.10.2014 |
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dieser Auslegung
und Zustimmung zum Entwurf der 2. Teiländerung des FNP im Planungs- und
Bauausschuss |
21.11.2014 bis 30.12.2014 |
Durchführung der öffentlichen Auslegung verbunden mit der
Beteiligung der, von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange und
sonstigen Behörden im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan S-111-12 „ Am
Dillinghof“ gem. § 3 Abs. 2 i.V.m § 4 BauGB |
2.
Planungsanlass, Planungsziel
In der Stadt Schwabach gibt es
ungebremst eine sehr starke Nachfrage nach Baugrundstücken. Der Anlass zur 2.
Teiländerung des FNP westlich der Brandenburger Straße (Umwandlung der
landwirtschaftlichen Fläche in
Wohnbaufläche) wurde in der letzten Beschlussvorlage für den Planungs- und
Bauausschuss vom 07.10.2014 sowie in der Begründung zur o.g. Teiländerung
ausführlich beschrieben. In diesem Zusammenhang wird auf diese Ausführungen
Bezug benommen.
Im Vorfeld der Planung wurden vier
Alternativflächen für eine Bebauung mit der angestrebten Zielsetzung
untersucht. Im weiteren Verfahren wurden zusätzlich noch weitere Alternativflächen
(Fl.Nr. 417 und 419 westlich des Kappelbergsteigs, südlich der Regelsbacher
Straße und nördlich der Lindenbachstraße) auf Eignung überprüft.
Das Ergebnis der Untersuchung der
Alternativflächen ist dem Punkt 2.1 der Begründung (Anlage 3) zur
Änderungsplanung zu entnehmen.
Fazit:
Bei keiner diesen
Alternativflächen kann das aufgestellte Ziel möglichst kostengünstiges Bauen zu
ermöglichen erreicht werden.
3.
Zusammenfassung der wichtigsten
Aspekte zur Entwicklung der Wohnbaufläche im Geltungsbereiches der 2.
Teiländerung des FNP“
Auf Grund der zentrumsnahen Lage können bei der Entwicklung dieses
Standortes Synergieeffekte wie Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur
(Nachhaltigkeit bei den Folgekosten, Anbindung mit ÖPNV, Ausnutzung vorhandener
öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Verringerung des zusätzlichen
Verkehrsaufkommens durch kurze Wege) genutzt werden.
Das geplante Wohnbaugebiet soll zusammen mit dem bestehenden Wohngebiet
an der Franz-Peter-Seifert Straße (südlich des Planbereiches) eine neue
Abgrenzung des Ortsrandes zum Uigenauer Weg bilden.
Ein wesentlicher Aspekt bei dieser avisierten Fläche spielte neben
der Eignung auch deren Verfügbarkeit.
Die Grundstücksflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Schwabach. Die
städtebauliche Konzeption kann zeitnah umgesetzt werden.
Mit der Entwicklung dieses Standortes ergibt sich zudem die Möglichkeit
den ökologischen Ausgleich direkt auf den am Talraum des Siechweihergabens angrenzenden
Teilflächen der Flur-Nr. 1095 und 1094 zu erbringen.
Durch
die geplanten Maßnahmen „Entwicklung einer extensiven Wiese“ können die o.g. Flächen
zeitnah ökologisch aufwertet werden.
Die
vielen Vorteile aber auch fehlende Alternativen bilden für die Stadt Schwabach
die wichtigste Grundlage zur Entwicklung dieses Gebiets.
4.
Planungsrechtliche Ausgangssituation und
geplante Nutzungsdarstellung
Die von der 2. Teiländerung betroffenen Flächen sind
im wirksamen Flächennutzungsplan (westlich der Bebauung an der Brandenburger
Straße) als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt.
Für diesen Bereich liegt kein rechtsverbindlicher
Bebauungsplan vor.
Die Flächen werden momentan landwirtschaftlich genutzt. Dort befinden sich
keine schützenswerte Grünstrukturen. Nach der durchgeführten
artenschutzrechtlichen Prüfung (sog. saP) stellte der Gutachter fest, dass sich
im westlichen Teilbereich des Areals eine Brutstelle einer Feldlerche befand.
Entgegen der Darstellung im FNP sollen die betroffenen Flächen einer
Wohnnutzung zugeführt werden. In dem parallel mit der 2. Teiländerung des FNP
eingeleiteten Bebauungsplanverfahren S-111-12 „Am Dillinghof“ soll ein
allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden.
Um den Bebauungsplan beschließen zu können, ist es
erforderlich, den Flächennutzungsplan im Teilbereich westlich der Brandenburger
Straße zu ändern.
Daher wird auf der Gesetzesgrundlage des § 8 Abs. 3 BauGB
die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Planung parallel
mit dem eingeleiteten Bebauungsplan S-111-12 „
Am Dillinghof“(von Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche) geändert
(s. Anlage1).
5. Erkenntnisse, die sich aus dem Beteiligungsverfahren im Rahmen der öffentlichen Auslegung ,Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden ergaben
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde die Regierung von Mittelfranken an der Planung beteiligt.
Sie hat angeregt, noch weiteren Flächen nördlich der Lindenbachstraße (Fl.Nr. 297, Gem. Penzendorf) sowie westlich des Kappelbergsteigs (Fl.Nr. 417 und 419, beide Gem. Penzendorf) für die Entwicklung eines Wohngebietes mit der aufgestellten Zielsetzung zu überprüfen.
Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in die Begründung zur 2.
Teiländerungsplanung aufgenommen.
Die detaillierte Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben der
Regierung ist der Abwägungsempfehlung zu entnehmen (s. Anlage 1).
Die übrigen Stellungnahmen sind der Tabelle zur Abwägungsempfehlungen zu entnehmen (s. Anlage 1).
Stellungnahme des Stadtplanungsamtes
Die Auseinandersetzung mit der o.g. Stellungnahme erfolgte in der Weise, dass noch weitere zwei Alternativflächen (Fläche westlich des Kappelbergsteiges und Fläche nördlich der Lindenbachstraße) in die Untersuchung aufgenommen wurden.
Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in die Begründung zur 2. Teiländerungsplanung aufgenommen.
Die detaillierte Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben der Regierung ist der Abwägungsempfehlung zu entnehmen (s. Anlage 1).
Die übrigen Stellungnahmen sind der Tabelle zur Abwägungsempfehlung zu entnehmen (s. Anlage 1).
6.
Weiteres
Vorgehen
Nach der Zustimmung zur 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich westlich der Brandenburger Straße, die im gesamten Verfahren
zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren S-111-12 „Am Dillinghof“ in sog.
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wurde, wird diese
Teiländerung des FNP der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt, so
dass dann die dortige Prüfung (u.a. hinsichtlich Einhaltung von Zielen der
Raumordnung) beginnt.
Vorbehaltlich der Genehmigung dieser Teiländerung des FNP
wird die 2. Teiländerung des FNP zusammen mit dem Bebauungsplan S-111-12 „ Am Dillinghof“ und
der 7. Änderung des Bebauungsplanes S-4-62
mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt wirksam/ bzw. rechtsverbindlich.
Unter diesen Voraussetzungen wird im
Ergebnis der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
III. Kosten
Durch die o.g. 2. Teiländerung des FNP zusammen mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens S-111-12 „ Am Dillinghof“ entstehen neben Personal- und Sachaufwandskosten keine weiteren Kosten.
Feststellung der Anwesenheit / Beschlussfähigkeit
Von
den insgesamt 41 Mitgliedern des Stadtrates (40 ehrenamtlich Stadträte und
Oberbürgermeister) sind 36 anwesend. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Folgende
Stadtratsmitglieder haben sich entschuldigt:
Karl
Freller
Almuth
Freller
Thomas
Pültz
Hartwig
Reimann
Saskia
Stadelmeyer
Beschlussempfehlung:
Es
liegt keine Beschlussempfehlung des Planungs- und Bauausschusses vom
12.05.2015
vor. Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung der Verwaltung
die
als Tischvorlage verteilt wurde.
Abstimmung:
Zu
Ziff. 1 des Beschlussvorschlages: Es gibt keine weiteren Fragen zu den
dargestellten Abwägungsempfehlungen und es wird keine Einzelabstimmung gewünscht.
Ja 28 Nein 8 (zugestimmt)
Ja
30 Nein 6 (abgelehnt)
2.
Der
Antrag aus der Bürgerversammlung vom 4.5.2015 wird abgelehnt.
Ja 28
Nein 8 (zugestimmt)
3.
Der geplanten 2. Teiländerung
des wirksamen Flächennutzungsplan westlich der Brandenburger Straße wird im
Entwurf zugestimmt (s. Anlage 2).