1.      Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung beschlossen.

 

2.      Den geringfügigen redaktionellen Änderungen, die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergaben, wird zugestimmt

 

3.      Der Bebauungsplan S-113-14 „Weingäßchen II“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt mit textlichen Festsetzungen vom 18.05.2015, der Satzung vom 18.05.2015, geändert am 13.07.2015 wird unter Hinweis auf die Begründung vom 18.05.2015, geändert am 13.07.2015 gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.