1.   Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2016 mit Finanzplanung bis 2019 wird unter Berücksichtigung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen zugestimmt.

2.   Das mittelfristige Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

3.   Der Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für 2016 wird unter weiterer Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlusses zu Änderungen im haushaltsrechtlichen Stellenplan beschlossen.

4.   Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird wie vorgelegt beschlossen.

5.   Zur Sicherstellung der Finanzierung des nach der vorgesehenen Kreditaufnahme noch offenen Gesamtsaldos im Finanzhaushalt 2016 sind die aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 vorzutragenden Haushaltsreste kritisch zu prüfen und auf die unbedingt notwendige Höhe zu beschränken.