Ja 25    Nein 3

1.       Das Bebauungsplanverfahren S-115-15 „Penzendorfer Straße / Weißenburger Straße“ wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung nach §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 (z.B. Umweltbericht) eingeleitet. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Umweltbelangen ist davon nicht berührt.

2.       Der wirksame Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 nach Abschluss des Verfahrens im Wege der Berichtigung angepasst.

 

 

Ja 15    Nein 13

Zusatzantrag:

Entgegen § 1a, Abs. 3 Satz 6 BauGB soll ein Ausgleich für Eingriffe, die Aufgrund der Bebauungsplanaufstellung zu erwarten sind, erfolgen.