Sitzung: 29.01.2016 StR/016/2016
Beschluss: Mit Debatte - Beschlussfassung mehrfach
Abstimmung: Anwesend: 28
Vorlage: A.41/098/2015
Ja 25
Nein 3
1. Das Bebauungsplanverfahren S-115-15 „Penzendorfer
Straße / Weißenburger Straße“ wird für den in Anlage
1 gekennzeichneten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung nach §13a Abs. 1 Nr. 1
BauGB ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 (z.B.
Umweltbericht) eingeleitet. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit den
Umweltbelangen ist davon nicht berührt.
2. Der wirksame Flächennutzungsplan wird
gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 nach Abschluss des Verfahrens im Wege der Berichtigung
angepasst.
Ja 15
Nein 13
Zusatzantrag:
Entgegen § 1a, Abs. 3 Satz 6 BauGB soll ein
Ausgleich für Eingriffe, die Aufgrund der Bebauungsplanaufstellung zu erwarten
sind, erfolgen.