1.      In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB) aufgeführt und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

2.      Der Bebauungsplan S‑25‑67, 1. Änderung  "Ecke Fürther Straße / Limbacher Straße" mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt (Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) wird unter Beifügen der Begründung (Anlage 5) gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.