1.      Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP S-XII-20 „Firmenzentrale Apollo – Alte Rother Straße 2-4“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren eingeleitet. Bei der Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans sind die städtebaulichen Vorgaben (II.5) zu berücksichtigen.

2.      Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.