Sitzung: 26.06.2020 StR/003/2020
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 40
Vorlage: A.41/003/2020
1.
Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP S-XII-20 „Firmenzentrale Apollo – Alte Rother Straße 2-4“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des §
13a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren eingeleitet.
Bei der Erarbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplans sind die
städtebaulichen Vorgaben (II.5) zu berücksichtigen.
2.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.