Sitzung: 29.01.2021 StR/011/2021
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 36
Vorlage: A.41/033/2020
- Die Abwägungsempfehlungen zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.
- Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung mit integriertem Grünordnungsplan VEP S-IX-18 „Quartier Drei-S“, einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Stand 01.12.2020), wird gebilligt.
- Der Bebauungsplanentwurf vom 01.12.2020 wird gem. § 3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs.2 BauGB unter Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt erneut öffentlich ausgelegt.