1. Die Abwägungsempfehlungen zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

  1. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung mit integriertem Grünordnungsplan VEP S-IX-18 „Quartier Drei-S“, einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Stand 01.12.2020), wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf vom 01.12.2020 wird gem. § 3 Abs.2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs.2 BauGB unter Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt erneut öffentlich ausgelegt.