1.    Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W-30-21 „Unterer Grund“ wird beschlossen.

 

2.   Der Vorentwurf „Wolkersdorfer Hauptstraße B2 und Ortsstraße Unterer Grund“ vom 10.03.2022 wird als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren beschlossen. 

 

3.    Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan W-30-21 „Unterer Grund“, Stand Mai 2022, wird gebilligt.

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wird gem. § 3 Abs.2 BauGB unter Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 BauGB beschränkt und verkürzt öffentlich ausgelegt.