Sitzung: 29.07.2022 StR/028/2022
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 31
Vorlage: A.41/145/2022
1.
Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der
erneuten beschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.
2.
Der Bebauungsplan S-95-00, 1. Änderung „Einzelhandel mit Kernsortiment Lebensmittel an der
Nördlinger Straße“ mit
integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus
dem Bebauungsplanentwurf (Anlage 3.1) und den textlichen Festsetzungen (Anlage
3.2), wird unter Hinweis auf die Begründung (Anlage 4) inklusive dem
Umweltbericht (Anlage 4.1) gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Herr Stadtrat Krawczyk war wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).