1.         Die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der erneuten beschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

2.         Der Bebauungsplan S-95-00, 1. Änderung „Einzelhandel mit Kernsortiment Lebensmittel an der Nördlinger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf (Anlage 3.1) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3.2), wird unter Hinweis auf die Begründung (Anlage 4) inklusive dem Umweltbericht (Anlage 4.1) gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

Herr Stadtrat Krawczyk war wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt (Art. 49 GO).