Sitzung: 30.09.2022 StR/029/2022
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 34
Vorlage: A.30/101/2022
- Der
Bericht über den Jahresabschluss 2021 und die laufende
Geschäftsentwicklung wird zur Kenntnis genommen.
- Das Jahresdefizit der SCHWUNG GmbH i.H.v. 108.058,58 € wird von der Stadt Schwabach übernommen. Auf den bereits geleisteten Betriebskostenzuschuss von 105 T€ erfolgt eine Nachzahlung von 3.058,58 €.
- Mit Wegfall der Zweckbindung soll das bestehende Nutzungskonzept fortgeführt, jedoch durch weitere Nutzungsangebote und Zielgruppenöffnung erweitert werden.
- Der Oberbürgermeister der Stadt Schwabach wird bevollmächtigt, folgende Erklärungen in der Gesellschafterversammlung der SCHWUNG GmbH abzugeben:
- Der Jahresabschluss 2021 wird festgestellt und genehmigt.
- Das Jahresdefizit der SCHWUNG GmbH i.H.v. 108.058,58 € wird von der Stadt Schwabach übernommen. Auf den bereits geleisteten Betriebskostenzuschuss von 105 T€ erfolgt eine Nachzahlung von 3.058,58 €.
- Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
- Die Wirtschaftsplan 2023 sowie die Finanzplanung 2023-2027 werden genehmigt.
- Der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LORENZ und HERZOG GmbH mit Sitz in Roth mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird zugestimmt.
f.
Mit
Wegfall der Zweckbindung soll das erfolgreiche Nutzungskonzept mit der
Fokussierung auf Gründungsvorhaben weiterhin angeboten und vorrangig beworben
werden.
g.
Mit
Wegfall der Zweckbindung soll die Gründerdefinition auf gründungsaffine
Vorhaben sowie Vorhaben mit gründungsähnlichen Anforderungen erweitert werden.
h.
Soweit
ausreichende Ressourcen vorhanden und die Einmietung im beiderseitigen
Interesse (z.B. vorteilhaft für Standort bzw. die Mietersituation) soll mit
Wegfall der Zweckbindung das Vermietungsangebot aufgeweitet werden.
i.
Mit
Wegfall der Zweckbindung sollen Kündigungen nach Ablauf der Verweildauer nur
bei vorliegender Nachfrage erfolgen.
j.
Mit
Wegfall der Zweckbindung soll das Nutzungsangebots erweitert und das Angebot
für zusätzliche Zielgruppen geöffnet werden durch
i. Coworking Space Konzepte
ii. Kreativ-/Aufenthalts-/Multifunktionsraum/digitale
Medienangebote
iii. Netzwerk- und Kooperationsangebote für
Gründer und etablierte Unternehmen
iv. Kurzfristige, bedarfsgerechte,
nachfrageorientierte und flexible Raumangebote
k.
An den
Beirat soll jährlich eine Sachstandsinformation erfolgen