1. Dem Entwurf des Haushaltsplanes 2023 mit der Finanzplanung bis 2026 wird unter der Berücksichtigung der sich aus den Vorberatungen ergebenden Änderungen zugestimmt.
  2. Das mittelfristige Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
  3. Der Stellenplan gem. § 5 KommHV-Doppik für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.
  4. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie vorgelegt beschlossen.