Zu Punkt 1:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.

 

Zu Punkt 2:

Über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird wie in den Punkten 2.1 bis 2.26 des Sachvortrages vom Stadtplanungsamt empfohlen und geschildert, beschlossen.

 

Zu Punkt 3:

1.    Der Stadtrat nimmt zustimmend von den dargestellten Planänderungen im Planblatt, in einigen Teilen der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung Kenntnis.

2.    Die Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Durch diese  sind Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nicht betroffen bzw. sie beruhen auf deren Anregungen. Daher kann auf die  Einholung der Stellungnahmen zu den geänderten Planteilen verzichtet werden.

 

Zu Punkt 4:

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes W-18a-85, 1. Änderung, Bereich NORD erfolgt die Abrechnung der Herstellungskosten der Erschließungsanlagen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches - BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Schwabach.

 

Zu Punkt 5:

Der Bebauungsplan W-18a-85, 1. Änderung, Bereich NORD mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus:

·       dem Planblatt, gezeichnet am 30.08.2005, geändert am 20.10.2008,

·       der textlichen Festsetzungen erstellt am 01.06.2007, geändert am 20.10.2008,

·       der Begründung erstellt am 01.06.2007, geändert am 20.10.2008

wird unter Beachtung der Beschlüsse aus den vorstehenden Sachvorträgen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auf den Anhang dieser Niederschrift verwiesen.

 

Zu Punkt 6:

1.   Der Sachvortrag dient zur Kenntnis und wird so beschlossen.

2.  Die sich aus der Freilegung des Baimbachs ergebende ökologische Aufwertung (Überkompensation) ist in das Öko-Konto der Stadt Schwabach einzustellen.