1. Der Ausweitung des Geltungsbereiches, gegenüber dem Umgriff im Aufstellungsbeschluss, auf den öffentlichen Fuß- und Radweg wird zugestimmt.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zur Beteiligung und zur erneuten beschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB werden als Abwägung gem. §1 Abs.7 BauGB beschlossen. (Anlage 8a und b)

 

  1. Die zusammengefassten privaten Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 (nicht abwägungsrelevant) werden zur Kenntnis genommen. (Anlage 7)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung zu überarbeiten. In den WA 1, 3 und 4 sollen unter Einhaltung der bisher zulässigen Wandhöhen eine Bebauung mit Penthäusern zugelassen werden. Dazu werden Flachdächer als zulässige Dachform anstelle von Satteldächern in den Festsetzungen ergänzt. Die Planung ist erneut beschränkt auszulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Übernahme der Grünflächen „Waldrand“ und ob eine vollständige Versickerung von Niederschlagswasser im Geltungsbereich des Bebauungsplans möglich ist.