1.         Die Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB (Anlage 2) werden als Abwägung gem. §1 Abs.7 BauGB beschlossen.

2.         Den geringfügigen redaktionellen Änderungen in den Planunterlagen, die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergaben, wird zugestimmt.

3.         Die 7.Änderung des Bebauungsplanes P-4-74, mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem in der Anlage 1 beigefügten Planblatt mit den textlichen Festsetzungen wird unter Hinweis auf die Begründung gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.