1.       Die Abwägungsempfehlungen zu den Anregungen und Bedenken aus der erneuten verkürzten und beschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

 

2.       Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP S-IX-18 „Quartier Drei-S“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Planblatt, den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils vom 23.07.2021 wird unter Hinweis auf die Begründung gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.