1.         In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der erneuten beschränkten öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

2.         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP S-XII-20 „Firmenzentrale Apollo – Alte Rother Straße 2-4“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Planblatt des Bebauungsplans und den textlichen Festsetzungen wird unter Hinweis auf die Begründung gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.