Sitzung: 23.07.2021 StR/017/2021
Beschluss: Ohne Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 31
Vorlage: A.41/091/2021
1.
In
der Anlage 1 sind die Stellungnahmen aus der erneuten beschränkten öffentlichen
Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange) wiedergegeben und mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem.
§ 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan VEP S-XII-20 „Firmenzentrale Apollo – Alte
Rother Straße 2-4“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem
Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Planblatt des Bebauungsplans und den
textlichen Festsetzungen wird unter Hinweis auf die Begründung gem. § 10
BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.