1.         Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

2.         Die Stellungnahmen aus der erneuten verkürzten und beschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung versehen. Die Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

3.         Der Bebauungsplan W-30-21 „Unterer Grund“ mit integriertem Grünordnungsplan vom 05.07.2022, bestehend aus dem Planblatt mit den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.